In einem Rechtsstreit zählen aber immer die Beweise: Erinnert sich zum Beispiel eine der Vertragspartner nicht mehr an seine Zusagen, können sich bei einem mündlich geschlossenen Mietvertrag dennoch unüberwindliche Hürden auftun. Daher ist es mehr als dringend empfehlenswert, Zeugen für die Zusagen bzw. das Gespräch zu haben oder besser etwas Schriftliches wie z. B. eine Bestätigungsmail.
Zeitmietverträge müssen zwingend schriftlich geschlossen werden.
Oder wer länger als ein Jahr ein Kündigungsverzicht vereinbart, muss dies schriftlich fixieren.