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WEG-Versammlung : Was ist erlaubt ?

WEG-Versammlungen unterliegen strengen Regeln, denn das, was erlaubt ist und was nicht, ist nicht immer eindeutigent und beschäftigt dann die Gerichte.

Treffpunkt Spielplatz:
Das Amtsgericht Wedding stufte den Spielplatz als Orte ein, der eine ordnungsgemäße Versammlung ermöglicht. Auf dem Spielplatz unter freiem Himmel seien die Mitglieder wegen der speziellen Lage des Ortes weitgehend vor Zuhörern geschützt gewesen. Eine Versammlung innerhalb eines geschlossenen Raumes war in Corona-Zeiten nicht möglich.
Amtsgericht Berlin-Wedding – Urteil v. 13.7.2020, Az. 9 C 214/20

Teilnehmer verlassen die Versammlung:
In Wiesbaden verließ eine Spanierin das Treffen und focht anschließend alle Beschlüsse an, wei ihr ein Dolmetscher verwehrt wurde. Das Amtsgericht entschied, dass Eigentümer die Versammlung verlassen dürfen, wann immer sie wollen. Und die Spanierin, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, darf bei der Besprechung komplexer Inhalte einen Dolmetscher hinzuziehen.
Amtsgericht Wiesbaden – Urteil v. 27.7.2012, Az. 92 C 217/11

Freie Rede:
Innerhalb der Eigentümerversammlung ist die Redefreiheit ein hohes Gut: Alle Mitglieder sollen ihre Interessen uneingeschränkt vertreten dürfen. Aus diesem Grund darf das Rederecht nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und dann auch nur schonend eingeschränkt werden. Das Amtsgericht Frankfurt legitimierte den Wunsch eines Eigentümers, seine Argumente in einer Debatte zu bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen vollständig vorbringen zu dürfen, zumindest aber eine abschließende Stellungnahme halte zu dürfen.
Landgericht Frankfurt – Urteil v. 7.6.2018, Az. 2-13 S 88/17

Verwalter handelt eigenmächtig:
In einem Notfall ist der Verwalter nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigenmächtig zu handeln. Selbst wenn einer der Eigentümer damit nicht einverstanden ist, muss er diese Eigeninitiative des Verwalters dulden. Das Landgericht Frankfurt entschied im Sinne des Verwalters, der den Auftrag erteilte, ein Gasleck in einer Wohnanlage sofort reparieren zu lassen.
Landgericht Frankfurt – Urteil v. 26.4.2016, Az. 2-09 S 26/14

In einem ähnlichen Fall stellte das gleiche Gericht fest, dass ein Verwalter nicht unter allen Umständen eigenmächtig ein selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen einleiten darf. Eine Eigentümergemeinschaft hatte sich nicht darauf einigen können, mögliche Mängelrechte gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.
Landgericht Frankfurt – Urteil v. 18.4.2019, Az. 2-13 S 55/18

WEG-Termin in den Schulferien:
Wird ein WEG-Termin festgelegt, müssen die Schulferien berücksichtigt werden. Generell darf eine Eigentümerversammlung jederzeit anberaumt werden, allerdings bedarf es eines Vorlaufs von mehr als zwei Wochen, ansonsten kann ein gerade im Urlaub befindlicher Eigentümer die ohne ihn gefassten Beschlüsse annullieren lassen.
Landgericht Karlsruhe – Urteil v. 25.10.2013, Az. 11 S 16/13

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